Das Familienministerium informiert in einer neuen Mitteilung über Anträge auf Kinderkrankengeld, Regelungen für Beamtinnen und Beamte sowie Betreuungsentschädigung für Selbständige und Freiberufler.
Archiv des Autors: Sprösslinge-Team
Eingeschränkter Regelbetrieb ab 22. Februar – Rückmeldung bis 19. Februar
Liebe Eltern,
ab dem 22. Februar gehen wir in den eingeschränkten Regelbetrieb, das heißt, es sind alle Kinder eingeladen, die Kindertagesbetreuung wieder zu nutzen. Weiterhin gibt es die feste Gruppenstruktur, wodurch die Betreuungszeiten um 10h/Wochenstunden gekürzt bleiben.
Kindertagesbetreuung vom 15.02. bis 19.02.2021
Das Familienministerium hat eine weitere Information zum Pandemiebetrieb veröffentlicht. Hier können Sie das Schreiben öffnen.
Erweiterung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld – Musterbescheinigung zum Download
Eine neue Regelung sieht vor, dass gesetzlich versicherte Elternteile im Jahr 2021 pro Kind für 20 statt 10 Arbeitstage einen Anspruch auf Krankengeld (bzw. 40 statt 20 Arbeitstage bei Alleinerziehenden) haben. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage bzw. Alleinerziehende auf maximal 90 Arbeitstage. Voraussetzung ist, dass das Kind auch gesetzlich versichert ist.
Finden Sie hierzu eine ausführliche Information des Ministeriums.
Hier können Sie sich eine Musterbescheinigung herunterladen.
Kindertagesbetreuung ab dem 11.01.2021
Der bundesweite Lockdown ist bis zum 31. Januar 2021 verlängert worden. Nach enger Abstimmung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und den Kommunen, die zuständig sind für die Kindertagespflege, gilt für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 11. Januar 2021 Folgendes.
Unsere Einrichtung ist geschlossen
Bitte beachten Sie: Unsere Einrichtung ist vom 24.12.2020 bis 04.01.2021 geschlossen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr!
Weihnachtsfeiern fallen aus
Aufgrund der aktuellen Situation fallen die Weihnachtsfeiern in den Gruppen aus.
Lockdown vom 14.12.2020 bis 10.01.2021
Die Coronapandemie hat eine Dynamik, die uns in diesem Jahr immer wieder zwingt, auch kurzfristig zu handeln. Das gesellschaftliche Leben muss so weit runter gefahren werden wie möglich. Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten daher folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung.
Adventsfeier in unseren Gruppen
Auch in diesem Jahr möchten wir mit den Kindern einen adventlichen Nachmittag feiern. Am 15. Dezember um 17 Uhr treffen wir uns in unserer Gruppe. Die Kinder dürfen sich auf einen gemütlichen Nachmittag freuen mit weihnachtlichen Überraschungen. Um 18.15 Uhr werden die Kinder von ihren Eltern abgeholt.
Schreiben des Familienministeriums zum Pandemiebetrieb in Kitas
Familienminister Joachim Stamp wendet sich in einem Schreiben an Beschäftigte, Eltern und Familien in Kindertageseinrichtungen in NRW. Das Ministerium hat ein Konzept „Kindertageseinrichtungen im Pandemiebetrieb“ erstellt.
Link: Hier können Sie dieses Konzept lesen.
Link: Das Schreiben des Ministers finden Sie hier.