Sehr geehrte Eltern / Erziehungsberechtigte,
die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Städte Bergkamen und Kamen bietet in Kooperation mit dem Verein der Freunde und Förderer der Beratungsstelle sowie dem Familienzentrum Sprösslinge online einen Informationsabend für Eltern von Kindern mit einer AD(H)S-Symptomatik an.
Neue Regelungen in der Kindertagesbetreuung durch die geänderte Coronabetreuungsverordnung
Seit dem 23. August findet die geänderte Coronabetreuungsverordnung (Corona-BetrVO) in der Kindertagesbetreuung Anwendung. In Anlehnung an alle anderen ge-sellschaftlichen Bereiche wird die 3G-Regel für das Betreten von Kindertagesbetreu-ungsangeboten angewandt sowie eine Maskenpflicht in Innenräumen festgelegt. Für Beides gibt es jeweils Ausnahmen. Lesen Sie hier eine Information des Familienministeriums.
Informationen zum Kita-Betrieb ab 7. Juni
Liebe Eltern,
die Stadt Bergkamen verzichtet auf die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
– Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege
– Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
auch für den Monat Juni 2021 vorbehaltlich einer hälftigen Ausfallbeteiligung durch das Land Nordrhein-Westfalen. Dies ist nun durch das Land in Aussicht gestellt worden.
Deshalb werden die Elternbeiträge für den Monat Juni 2021 nicht eingezogen. Selbstzahler werden gebeten, den Elternbeitrag für den Monat Juni 2021 nicht zu überweisen.
Lesen Sie hier außerdem die neusten Informationen des Landes zum Regelbetrieb ab dem 07. Juni 2021.
Corona-Notbremse: Informationen zum Kita-Betrieb ab 26. April
Liebe Eltern,
hier können Sie die vom Familienministerium (MKFFI) veröffentlichen Informationen zur sogenannten “Corona-Notbremse” für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Tagespflege ab dem 26.04.2020 einsehen.
Anspruchsberechtigt für die “bedarfsorientierte Notbetreuung” sind folgende Kinder und Familien:
Kindertagesbetreuung ab dem 19.04.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Eltern,
nach dem Einvernehmen zwischen dem Kreis Unna und dem Land NRW gehen die Kindertageseinrichtungen im Kreis Unna ab Montag, 19.04.2021 wieder in den „eingeschränkten Pandemiebetrieb“. Hierzu hat der Kreis Unna eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen (s.u.)
WeiterlesenKita weiter im eingeschränkten Regelbetrieb
Die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen bleibt auch nach dem 11. April 2021 bis auf Weiteres im eingeschränkten Regelbetrieb. Es gelten weiterhin die Regelungen, die in der offiziellen Information vom 26. März 2021 aufgeführt sind.
Lesen Sie hier die Elterninformationen des Familienministeriums.
Informationen zum weiteren Kita-Betrieb
Aufgrund der Corona-Lage muss zunächst mindestens bis zum 11. April 2021 am eingeschränkten Regelbetrieb festgehalten. Das bedeutet, dass weiterhin landesweit strikt an den Hygienekonzepten und der Gruppentrennung festgehalten werden muss und im Regelfall die Betreuungszeit in Kindertageseinrichtungen um 10 Stunden pro Woche gekürzt bleibt.
Entlastungsmaßnahmen für Familien
Das Familienministerium informiert in einer neuen Mitteilung über Anträge auf Kinderkrankengeld, Regelungen für Beamtinnen und Beamte sowie Betreuungsentschädigung für Selbständige und Freiberufler.
Eingeschränkter Regelbetrieb ab 22. Februar – Rückmeldung bis 19. Februar
Liebe Eltern,
ab dem 22. Februar gehen wir in den eingeschränkten Regelbetrieb, das heißt, es sind alle Kinder eingeladen, die Kindertagesbetreuung wieder zu nutzen. Weiterhin gibt es die feste Gruppenstruktur, wodurch die Betreuungszeiten um 10h/Wochenstunden gekürzt bleiben.
Kindertagesbetreuung vom 15.02. bis 19.02.2021
Das Familienministerium hat eine weitere Information zum Pandemiebetrieb veröffentlicht. Hier können Sie das Schreiben öffnen.